Im Folgenden werden die wichtigsten Abschreibungsarten nach ihrer praktischen Bedeutung erläutert:
Lineare Abschreibung
Bei diesem Verfahren wird der Wertverlust des Vermögensgegenstandes gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Der Abschreibungsbetrag pro Jahr errechnet sich einfach durch Division der Anschaffungskosten oder Herstellkosten (bei Eigenerstellung) durch die Anzahl der erwarteten Nutzungsjahre.
Beispiel: 100.000 EUR / 5 Jahre Nutzungsdauer = 20.000 EUR pro Jahr
Die lineare Abschreibung geht von einer gleichmäßigen Nutzung aus, die in der Praxis eher unrealistisch ist, da meist anfänglich oft höhere Wertminderung durch technischen Verschleiß auftritt. Wegen der Einfachheit wird die lineare Abschreibung dennoch häufiger angewandt, da sie auch in der Steuerbilanz zulässig ist und ein über mehrere Jahre gleiches jährliches Abschreibungsvolumen steuerpolitisch u.U. gewünscht ist.
Degressive Abschreibungen
Die Anschaffungs- und Herstellkosten eines Vermögensgegenstandes werden zunächst mit hohen und dann jährlich fallenden Abschreibungsraten über die Nutzungsdauer verteilt. Im Unterschied zur linearen Abschreibung sinkt der Buchwert in der Bilanz anfänglich stärker, um so den stärkeren Werteverlust am Anfang des Nutzungszeitraums darzustellen. Aufgrund der stärkeren Abnahme in den Anfangsjahren fallen die Gewinne und somit die Steuerzahlungen geringer aus und werden auf spätere Jahre verschoben. Man unterscheidet bei der degressiven Abschreibung zusätzlich zwischen:
- Geometrisch-degressive Abschreibung mit jährlich festem
Abschreibungssatz Beispiel: - Jahr 100.000 – 20% ergibt Restwert 80.000
- Jahr 80.000 – 20% ergibt Restwert 64.000 usw.
- Arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung
Beispiel:
- Jahr 150.000 Anschaffungswert, Nutzungsdauer 5 Jahre
1+2+3+4+5 = 15 ergibt 150.000/15 = 10.000 ergibt
Abschreibung 1. Jahr. 510.000 = 50.000 Abschreibung 2. Jahr. 410.000 = 40.000
Abschreibung 2. Jahr. 3*10.000 = 30.000 usw.
In der Handelsbilanz sind beide Verfahren zulässig, in der Steuerbilanz kann bei degressiver Abschreibung nur die geometrisch-degressive Methode angewendet werden. Ein Übergang von der geometrisch-degressiven auf die lineare Abschreibung dagegen ist sowohl handels- als auch steuerrechtlich möglich (nicht umgekehrt). In der Praxis wird “steuerpolitisch” diese Variante oft dann genutzt, wenn der jährlich degressive Abschreibungsbetrag unter dem der linearen Abschreibung liegt.